AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kindergeburtstage

sauriermobil. forscher spielen spielend forschen

§1

Der vereinbarte Kindergeburtstag findet im Volkspark Potsdam statt oder im privaten Raum (Garten, Haus, gemieteter Raum) der Vertragspartner von sauriermobil. forscher spielen spielend forschen.

 

§ 2

Der Kindergeburtstag wird gemeinsam mit wilden Tieren und in der Natur gefeiert. Der Vertrag beinhaltet keine Garantie, wilde Tiere zu sehen oder anfassen zu können.

 

§3

Der zeitliche Ablauf des Geburtstages kann mit den Interessen der Kinder und den naturwissenschaftlichen Versuchen bzw. Tierbeobachtungen und dem Interesse der Kinder um max. 30 min variieren.

 

§4

Mitgebrachte Geschwisterkinder oder andere verwandte Kinder ab einem Alter von zwei Jahren gelten als Gäste des Geburtstagsfestes. Sie werden in alle Spiele und Tätigkeiten ebenso einbezogen wie in die Kosten für Bastelmaterial.

 

§5

Alle Bastelarbeiten sind Besitz der Kinder und können mitgenommen werden. Alle anderen Materialien verbleiben in Besitz von sauriermobil. forscher spielen spielend forschen.

 

§6

Alle Nahrungs- und Genussmittel zur Geburtstagfeier werden von den Gasteltern gestellt und verantwortet.

 

§ 7

Wetterbedingt kann es zu Veränderungen des Termins oder des Veranstaltungsortes kommen. Die Absprachen dazu erfolgen gemeinsam mit den Eltern bzw. Vertragspartnern der Geburtstagsfeier. Der Veranstalter garantiert eine Durchführung der Veranstaltung, wenn im Falle schwerer Unwetter oder anderer Fälle von höherer Gewalt ein Ausweichtermin oder ein Ausweichort gefunden werden kann. Ist das nicht der Fall, erhebt sauriermobil. forscher spielen spielend forschen. den Anspruch von 15 % des Veranstaltungshonorars.

 

§8

Stornierungen des Geburtstages sind bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Innerhalb dieser Frist besteht Anspruch von 20 % des Honorars.

 

§9

Der Vertrag zur Durchführung eines Kindergeburtstages wird gültig nach Überweisung des Honorars. Das Honorar beinhaltet nicht die Kosten für den Parkeintritt. Dieser wird entweder über eine etwaige Jahreskarte der Familien abgegolten oder muss vor Beginn an den Automaten entrichtet werden.

 

§10

Die vertragsschließenden Eltern haften für ihre Kinder und die Gäste des Kindergeburtstages.